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von Martial Barbier
Pilotprojekt Spital Thun
Die Projektpartner Regionalspital Thun und Medizinaltarif-Kommission UVG haben ein neues Vergütungssystem für UVG-Spitaldienstleistun-gen vorgestellt. - Zusammenfassung der (Medienmitteilung vom 25. Juni 1997)
Transparentes Kostenmanagement im Gesundheitswesen
Die Projekt-Partner Regionalspital Thun und Medizinaltarif-Kommission UVG stellen ein neues, im Ausland bereits erprobtes Vergütungssystem für Spitaldienstleistungen vor. Anstelle der wenig transparenten, in der Schweiz immer noch üblichen Einheitspflegetaxe treten 189 verschiedene diagnose- und behandlungsbezogene Fallpauschalen in Kraft. Diese berücksichtigen die konkreten Aufwendungen für die unterschiedlichen medizinischen und pflegerischen Aktivitäten.
Das Pilot-Projekt versteht sich als zukunftsgerichtete Massnahme, die mehr Wettbewerb und Erfolgsorientierung , mehr Unternehmergeist und Kostenmanagement in die Spitäler bringen soll.
Die neu in Thun als Basis für die Vergütung von Spitaldienstleistungen dienenden DRG-Fallpauschallen (Diagnosis Related Groups) (1) errechnen sich als Durchschnittsaufwand (2) vieler vergleichbarer (3) Fälle für die gesamte Hospitalisation des Patienten. Dieser Betrag (4) (z.B. 3'435 Franken für eine Blinddarmopera-tion (5), 4'901 Franken für einen Oberschenkel-bruch und 3'398 Franken für eine Arthroskopie (wird nun von der Versicherung vergütet, unabhängig davon, wieviele Nächte der Patient effektiv im Spital verbrachte.
Das Spital wird durch dieses System motiviert, seine Leistung in möglichst kurzer Zeit zu erbringen. Verschiedene Massnahmen sichern die Qualität der Spitalleistungen im Interesse der Patienten.
Die Vorteile für den Patienten
Patienten bleiben nicht mehr so lange im Spital, bis ihr Bett zufälligerweise gebraucht wird, sondern nur genau so lange, wie medizinisch oder sozial nötig. So kommen sie in der Regel schneller nach Hause - und damit wahrscheinlich auch schneller wieder an ihren Arbeitsplatz. Dies kommt dem physischen und psychischen Befinden des Patienten zugute, ist aber auch ein klarer Pluspunkt für die Wirtschaft und den verschuldeten Sozialstaat.
Die Vorteile für die Leistungserbringer
Die Leistungserbringer treten in einen echten Wettbewerb, der auch von den Medien für die Öffentlichkeit ausgeleuchtet werden kann: Das wirtschaftlich arbeitende Spital wird nicht mehr wie heute bestraft, sondern belohnt. Es wird plötzlich sichtbar, dass dieselben Spitalleistun-gen qualitativ hochwertig in kürzerer Zeit günstiger angeboten werden können.
Kurz, ein ganz normales, privatwirtschaftliches Management kann in die bislang oft mehr mit Beamtenmentalität verwalteten als nach unternehmerischen Grundsätzen geführten Spitäler Einzug halten, die zwingend aus dem defizitgarantierten Dornröschenschlaf erwachen müssen, will man den endgültigen Kollaps des schweizerischen Gesundheitswesens vermeiden.
Die Vorteile für die Kostenträger
Endlich ein transparentes System, das die Leistung der Spitäler vergleichbar macht, das zu einem Qualitätsdialog führt, das auf überprüfbaren Daten und Fakten beruht, das wesentlich zu einem effizienten Kostenmanagement beiträgt und damit erst ermöglicht, die Ausgaben sowohl der Versicherten wie auch der öffentlichen Hand in den Griff zu bekommen.
Die Qualitätssicherung
Um Qualitätseinbussen durch "Hopp-hopp-Medizin" zu vermeiden, wurden folgende Massnahmen getroffen:
Das neue System führt zu einer Qualitätssicherungsdiskussion, die auf Fakten und Daten beruht.
Das Fallpauschalensystem ist bereits vielfach erprobt. Gleiche oder ähnliche standardisierte Systeme werden auch in anderen europäischen Ländern angewendet. Am meisten Erfahrungs-werte liegen aus den USA vor, wo das System seit rund 15 Jahren zur Anwendung kommt.
Alles, was uns nur zu tun übrigt bleibt, ist, diesem Projekt, das auf grössere Transparenz und Kompetivität unseres Gesundheitssystems hinzielt, vollen Erfolg zu wünschen.
Die Zusammenfassung wurde von Martial BARBIER realisiert, Betriebsökonom, stitut für Gesundheit und Ökonomie ISE, Lausanne
(1) International standardisierter HCFA-DRG (Health Care Financing Administration bzw. Nationales Medicare-Programm /USA). (Retour)
(2) Kostenrechnungsbasis: Kostenstellenrechnung 95. (Retour)
(3) Auf schweizerische Verhältnisse adaptierte amerikanische DRG-Kostengewichtungsfaktoren. (Retour)
(4) Kostendeckungsgrad UV/MV/IV: 80% Betriebs-kosten und 0% Anlagenutzungskosten (innerkantonale Patienten). (Retour)
(5) Ohne komplizierte Hauptdiagnose, Alter unter 70 Jahre, ohne Begleiterkrankungen und Komplika-tionen. (Retour)