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von Wolfram Fischer
Bei der Benutzung von Patientenklassifi-kationssystemen wird jeder Behandlungsfall-gruppe ein Kostengewicht zugeordnet. Z.B. wurde für eine einfache und komplikationslose Appendektomie im Staat New York, welcher das System AP-DRG 12.0 benutzt, ein Kostengewicht von 0.81 errechnet. Das durchschnittliche Kostengewicht für die Gesamtheit der stationären Behandlungen liegt bei 1.00. Das heisst also, dass die Kosten für eine einfache Appendek-tomie bei etwa 4/5 des Behandlungs-kosten-durch-schnittes liegen. Dieses Kosten-gewicht wird in Tarifsystemen als Basis für die Vergütung verwendet. Wird nun dem Gewicht von 1.00 ein bestimmter Frankenbetrag zu-geordnet, dann können alle Behandlungen be-wertet werden. Wenn das Gewicht von 1.00 z.B. einen Wert von Fr. 7'200.-- erhält, wird die einfache Appendektomie mit 0.81 x 7'000 » Fr. 5'600.-- bewertet.
Will man verschiedene Patientenklassifi-kationssysteme (PCS) vergleichen, dann können nicht einfach die Werte der Kostengewichte miteinander verglichen werden, denn das jeweilige Durchschnittsgewicht von 1.00 bezieht sich nicht auf den gleichen Kostenbetrag. Um trotzdem Vergleiche anstellen zu können, habe ich folgende Hypothese getestet:
Wenn Kostengewichtverhältnisse von Behandlungsfallgruppen die Verhältnisse der tatsächlichen Kosten widerspiegeln, dann sollten diese Kostengewichtverhältnisse in allen Patientenklassifikationssystemen gleich sein.
Konkret: Das Kostengewicht einer einfachen Hernienoperation liegt in New York - für das System AP-DRG - bei 0.67. Das Verhältnis zwischen Appendektomie und Hernienoperation beträgt somit 0.81/0.67 = 1.20. Die Appendektomie wird also 20% höher bewertet als die Hernienoperation. Wird das gleiche Verhält-nis für andere PCS berechnet, sollte man gemäss der Hypothese immer etwa den glei-chen Wert von 1.2 erhalten. Dies ist aber nicht der Fall: Bei den HCFA-DRG 12.0 beträgt der Wert 1.47 (47%), bei den PMC 5.0: 1.07 (7%). Diese Werte weisen deutliche Unterschiede auf. In der Grafik sind diese Werte auch für weitere PCS dargestellt. Auffallend ist, dass die Verhältnisse für die deutschen und österreichi-schen Fallgruppen sogar invers sind.
Ursachen für die Differenzen können sein:
Daraus sind folgende Konsequenzen zu ziehen:
