Andere Veröffentlichungen | N°33 | N°32 | N°31 | N°30 | N°29 | N°28 | N°27 | N°26 | N°25 | N°24 | N°23 | N°22 | N°21 | |
von Jean-Claude Rey
Die Fallfinanzierung ist in der Schweiz erfreulicherweise auf dem Vormarsch. Erfreulicher-weise? Kritiker aus allen Lagern streichen jeden Schwachpunkt einer solchen Finanzierungsart heraus, vergessen aber dabei die - sehr viel redhibitorischen und seit langem aufgedeckten - Nachteile der Tagespauschalen.
Gewiss, die Einführung der Fallfinanzierung bedingt zahlreiche Änderungen, so die Ein-richtung vieler Systeme und Untersysteme, bevor das neue Vergütungssystem funktionsbereit ist. Im Spital muss man die Patientenakte neu definieren und das Buchhaltungssystem überarbeiten, um die Produktionskosten pro Patient und pro Fall messen zu können. Bei den Versicherungen müssen Kompetenzen ausgebildet werden, die bei der Finanzierung je Tag nicht nötig waren; zudem muss man neue statistische Daten verwenden und die Administration anpassen. Die Gesundheitsbehörden haben über das neue statistische Informationssystem, konform mit der aktuellen Gesetzgebung, zu entscheiden, müssen Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Fallfinanzierung erwerben und Qualitätsförde-rungssysteme entwickeln.
Immer mehr Beispiele zeigen, dass man in diesen verschiedenen Bereichen gut vorankommt. Hier einige Beispiele:
Zwischen dem Spital Thun und der SUVA wurde im Juni ein gemeinsames Projekt zur Einführung einer Finanzierung nach DRG für das UVG lanciert. Zum Spitalsektor ist noch zu erwähnen, dass der neue Schweizer Gruppeur von 3M im Herbst in mehreren Krankenhäusern installiert wurde. Dieses Programm - von 3M im Auftrag von APDRG-Schweiz speziell entwickelt - gruppiert direkt ab den Kodes ICD-10 und ICD-9-CM und vermeidet somit eine stets mit einer Qualitätseinbusse der Daten verbundene Umkodierung.
In Zürich macht das Projekt LORAS Fortschritte, sowohl in Sachen Finanzierung wie auch im Hinblick auf die Qualität. So schreiten die Arbeiten über die Resultatsindikatoren erfreulich gut voran, und bezüglich Finanzierung ist vorgesehen, dass 1999 das Globalbudget je Fall und auf DRG-Basis zugeteilt wird. Der Ansatz ist kohärent, da auch die einheitliche Patientenakte in Kraft treten wird (Projekt PATREC), zudem wird eine neue Buchhaltung die Erfassung der Kosten je Fall ermöglichen. Nebenbei sei erwähnt, dass diese Forderung im KVG enthalten ist.
Eine erfreuliche Entwicklung ist auch aus dem Kanton Wallis zu melden, wo es vorgesehen ist, innerhalb von zwei Jahren die Finanzierung nach Ateilung durch eine Fallfinanzierung, ebenfalls auf der Basis der DRG, zu ersetzen.
Auch die allgemeinen Hilfsmittel entwickeln sich. So gelang es beispielsweise anlässlich eines Seminars im Rahmen des Projekts APDRG-Schweiz, eine Schweizer Lösung für die Methode zur Berechnung der relativen Werten zwischen APDRG und ihrer Wartung zu entwickeln (siehe Artikel "Die cost-weights entsprechen einer Notwendigkeit!" und "Vergleiche von Kostengewichten"). Es handelt sich um 2 Artikel von M. Barbier und W. Fischer.
Anlässlich der jährlichen gesamtschweizerischen Konferenz der SA-PKS, die auf den 12. Dezember in Bern zum Thema "Künftige Finanzierung der Spitäler" (siehe definitives Programm) angesagt ist, wird man die meisten dieser Punkte behandeln und jedem Gelegenheit bieten, sich direkt über die erwähnten Entwicklungen zu informieren.
Auch beim Bundesamt für Statistik geht es mit den allgemeinen Hilfmitteln voran: es führt seine Arbeiten im Eiltempo weiter, um am 1. Januar 1998 alle nötigen Elemente für die Datenfassung liefern zu können; zudem arbeitet es an einem Datenerfassungsprogramm für die medizinischen Statistiken.
