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EDITORIAL PCS News 26, April 1997

Muss das Angebot noch gemessen werden?

von Jean-Claude Rey

 

In allen Bereichen des Gesundheitswesens werden Patientenklassifikationssysteme mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen entwickelt, ohne dass Klarheit darüber besteht, was tatsächlich auf dem Spiel steht. Dies führt zu Verwirrungen und zu Missverständnissen, denn die Entscheidungsfindung verliert die wünschbare Transparenz, und das Risiko eines Dogmenstreits erhöht sich.

Die wichtigsten Systeme, die in den westlichen Ländern im Bereich der stationären Langzeitpflege angewendet werden, sind das RAI (gekoppelt mit den RUG's zur Messung der Pflegeaufgaben und zur Allokation der Ressourcen), PLAISIR, EDP, usw.. Aus diesen Gründen überrascht die Ankündigung des Konkordates der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK), einer Methode den Vorzug zu geben, die hauptsächlich der Rechnungsstellung dient (BESA). Es drängen sich deshalb Fragen zu den verfolgten Zielen auf.

Die Entscheidung des KSK erstaunt besonders im Zusammenhang mit der Anwendung des KVGs. Dieses Gesetz auferlegt den Versicherern auf dem Gebiet der Langzeitpflege tatsächlich neue Aufgaben, gibt ihnen aber auch erweiterte Kompetenzen, insbesondere was die Qualität betrifft. Man hätte es sich deshalb vorstellen können, dass die Wahl des KSK auf eine Methode fallen würde, die es den Versicherern erlaubte, auf dem Gebiet der Qualität Fortschritte zu erzielen und sie somit einer Methode den Vorzug geben würden, die Informationen über die Bedürfnisse ihrer Kundschaft liefert. Weshalb zieht nun das KSK eine Messung des Angebotes vor, wo es doch in allen seinen Stellungnahmen darauf hinweist, es sei zu umfangreich?

Ist sich das KSK dessen bewusst, dass das Bevorzugen der Angebotsmessung gegenüber der Nachfragemessung nicht nur den Versicherern und dem KSK viel Zeit und Geld kosten wird, (es müssen zusätzliche Mittel zur Qualitätssicherung gefunden werden), sondern auch den Institutionen, die in ein zur Betriebsführung ungeeignetes Instrument investieren müssten. Dieses Problem wäre weniger schwerwiegend, wenn die Institutionen schon über mehrere Messinstrumente verfügten, denn in diesem Fall hätten sie andere Orientierungshilfen. Aber die Mehrheit besitzt unglücklicherweise zum jetzigen Zeitpunkt kein Instrument dieses Typs (eine grosse Anzahl hat nicht einmal einen Pflegeplan). Für diese Institutionen wäre BESA möglicherweise für mehrere Jahre einziges Klassifikationssystem. Ein System, das die Illusion nährt, man habe ein gutes Patientenklassifikationssystem zur Hand, wenn man in Tat und Wahrheit aber nur ein gutes Fakturationssystem hat. Tatsächlich misst BESA, das die direkte Integrierung in die Buchhaltung erlaubt, auch nur die geleistete Pflege, was für ein Fakturationssystem nur folgerichtig ist.

Nun ist aber das Verwechseln eines Systems zur Betriebsführung mit einem System zur Rechnungsstellung nicht nur für die Versicherer, sondern auch für die Leistungserbringer gefährlich. Die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen, ist unerlässlich. Aber reicht diese Information aus, um eine Institution zu führen? Wir sind der Ansicht, dass es dazu mehr braucht.

Der Leistungserbringer muss wissen, ob seine Leistungen angesichts der Budgetlimiten qualitativ und quantitativ begründet sind. Der erste Schritt zur Qualitätssicherung beinhaltet die Überprüfung, ob das Angebot den Bedürfnissen entspricht und soll gegebenenfalls eine Anpassung erlauben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit über ein Instrument zur Bedarfsabklärung (1) zu verfügen.

Die Versicherer sehen sich der gleichen Problematik gegenüber: es ist offensichtlich, dass die Rückerstattung nur der tatsächlich notwendigen Pflegekosten eine Bedarfsabklärung voraussetzt.

Allem Anschein nach ist dies nicht der Weg, den das KSK einschlagen will.

Dies ist umso bedauerlicher, als dass Instrumente vorhanden sind, die geprüft wurden (2), und sogar einige davon im grossen Rahmen in der Schweiz zur Anwendung kommen (3).

(1) mittelfristig möglicherweise ausschlaggebend

(2) siehe Studie "Instrumente zur Messung des Pflegeaufwandes in Altersheimen und Akutspitälern" unter der Leitung von Anne Berthou, ISP, 1995 (deutschsprachige Version vergriffen)

(3) zum Beispiel PLAISIR in den Westschweizer Kantonen, mit Erfolg in 200 Einrichtungen (8000 Bewohner) getestet